Bandagen
sind körperteilumschließende oder körperteilanliegende,
meist konfektionierte Hilfsmittel. Ihre Funktion ist es, komprimierend
und/oder funktionssichernd (unterstützend, stabilisierend, bewegungslenkend)
zu wirken. Die Grundelemente bestehen aus flexiblem oder festem Material.
Bandagen dienen überwiegend der Behandlung von akuten, aber auch
von dauerhaft anhaltenden Weichteilerkrankungen.
Bandagen sind orthopädische Hilfsmittel im Sinne des § 33
SGB V. Eine Leistungspflicht der Krankenkasse liegt vor, wenn sie aus
medizinischen Gründen benötigt werden, um die ärztliche
Behandlung bestehender Erkrankungen des Muskel- und Bandapparates zu
begleichen, zu unterstützen oder den Behandlungserfolg zu sichern.
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Mindestgebrauchszeiten
Abhängig von der Schwere der Erkrankung ist eine kurz- oder
langfristige, aber grundsätzlich zeitlich begrenzte Tragedauer
der Bandagen notwendig. Daher kommen Wiederholungsverordnungen
zu Lasten der Krankenkasse nur im Ausnahmefall bei entsprechender
ärztlicher Begründung in Betracht.
Anwendungsort Vor-
und Mittelfuß
05.01.01.0001-0999 |
Anwendungsort Sprunggelenk
05.02.01.0001-0999 |
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Anwendungsort Fuß
05.03.01.0001-0999 |
Anwendungsort Knie
05.04.01.0001-0999 |
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