Mindestgebrauchszeiten für den Einsatz
von Einlagen lassen sich generell nicht festlegen. So ist im Einzelfall
der Lebensweise des Versicherten, der Art der Beschaffenheit der Einlagen
und den sich gegebenenfalls verändernden Erfordernissen des zu
behandelnden Fußes Rechnung zu tragen. Allgemein üblich ist
es, dass 2 Paar Einlagen pro Jahr von den Kostenträgern genehmigt
werden.
Mehrfachausstattung
Die Ausstattung des Versicherten mit mehreren, verschiedenartigen Einlagen
ist von den Erfordernissen im Einzelfall abhängig. Bei erkennbarer
Notwendigkeit sowie vorliegender Indikation ist eine Mehrfachausstattung
mit mehreren verschiedenartigen Einlagen möglich.
Verordnungsweise
Aufgrund des erforderlichen Ausgleichs den Sensibilität, der Statik
und Dynamik des Fußes erfolgt die Einlagenversorgung in der Regel
beiderseits.
Einlagen sind funktionelle Orthesen zur Korrektur, Stützung oder
Bettung von Fußdeformitäten, zur Entlastung oder Lastumverteilung
der Fußweichteile, der Bein- oder auch Wirbelsäulengelenke.
Sie werden aus Kork, Leder, thermoplastischen Kunststoffen und/oder
Metall gefertigt.
Der
Erfolg zur Behandlung mit Einlagen hängt weitgehend auch von den
getragenen Schuhen ab. Der Schuh muß die Einlage in ihrer orthopädischen
Funktion ergänzen. So sind in vielen Fällen orthopädische
Schuhzurichtungen unumgänglich.
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