Sie finden uns weiterhin in der Charlottenstr. 61 (gegenüber Haupteingang Klinikum E. v. Bergmann) und in der Charlottenstr. 88 (gegenüber Eingang Wilhelmgalerie).


Bandagen

Ihr Experte für unterschiedliche Bandagen in Potsdam

Kontakt zu uns

Bandagen helfen Ihnen, indem sie unterstützend sowie bewegungshemmend und stabilisierend wirken. Sowohl akute als auch chronische Beschwerden können durch Bandagen behandelt werden.

Erfahren Sie im Folgenden mehr über unser Angebot an Bandagen und zögern Sie nicht, Kontakt zu uns aufzunehmen, wenn Sie eine persönliche Beratung wünschen. Wir, das Team Filiale Charlottenstraße 61, sind gerne für Sie da.

Unsere Bandagen

Bandagen sind körperteilumschließende oder körperteilanliegende, meist konfektionierte Hilfsmittel. Ihre Funktion ist es, je nach Verletzung, komprimierend und/oder funktionssichernd (unterstützend, stabilisierend sowie bewegungslenkend) zu wirken. 


Die Grundelemente einer Bandage bestehen aus einem flexiblen oder festen Material. Bandagen dienen überwiegend der Behandlung von akuten, aber auch von dauerhaft anhaltenden Weichteilerkrankungen.

Bandagen sind orthopädische Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V. Eine Leistungspflicht der Krankenkasse liegt daher dann vor, wenn sie aus medizinischen Gründen benötigt werden, um die ärztliche Behandlung bestehender Erkrankungen des Muskel- und Bandapparates zu begleichen, zu unterstützen oder den Behandlungserfolg zu sichern.


Sprechen Sie Ihren Arzt oder uns an, wenn Sie sich beraten lassen möchten, ob eine Bandage auch in Ihrem Fall sinnvoll ist. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Anwendungsorte für Bandagen

In den folgenden Körperstellen finden Bandagen besonders häufig Anwendung und können eine Linderung von Schmerzen und Beschwerden bewirken:


  • Vor- und Mittelfuß
  •  Sprunggelenk
  •  Fuß
  •  Knie

Mindestgebrauchszeiten von Bandagen

Die Mindestgebrauchszeiten von Bandagen sind immer abhängig von der Schwere der Erkrankung. Meist handelt es sich um eine kurz- oder langfristige, aber grundsätzlich zeitlich begrenzte, Tragedauer der Bandagen. Aus diesem Grund kommen Wiederholungsverordnungen zulasten der Krankenkasse nur im Ausnahmefall und bei entsprechender ärztlicher Begründung in Betracht.

Wir beraten Sie gerne individuell in unserem Geschäft. 

Sie interessieren sich für eine kompetente Beratung rund um Bandagen in unseren Schuhgeschäften?

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