Sie finden uns weiterhin in der Charlottenstr. 61 (gegenüber Haupteingang Klinikum E. v. Bergmann) und in der Charlottenstr. 88 (gegenüber Eingang Wilhelmgalerie).


Fußeinlagen

Ihr Experte für Fußeinlagen in Potsdam

Kontakt zu uns

Fußeinlagen können zu Ihrem Komfort und Ihrer Gesundheit beitragen. Erfahren Sie im Folgenden mehr über orthopädische Einlagen.
Sie wünschen sich Fußeinlagen, die genau in Ihre Schuhe und zu Ihrem Leben passen? Wir beraten Sie in unseren Filialen gerne umfangreich und kompetent (Privat). Mit einem Kassenrezept kommen Sie bitte in unser Hauptgeschäft Charlottenstr. 61 in Potsdam und profitieren von der Erfahrung unserer Mitarbeiter und Meister.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Unsere Fußeinlagen

Orthopädische Fußeinlagen können von Krankenkassen übernommen werden. Mindestgebrauchszeiten für den Einsatz von Einlagen lassen sich aber generell nicht festlegen.


So ist im Einzelfall der Lebensweise des Versicherten, der Art der Beschaffenheit der Einlagen und den sich gegebenenfalls verändernden Erfordernissen des zu behandelnden Fußes Rechnung zu tragen. 


Allgemein ist es jedoch üblich, dass zwei Paar Einlagen pro Jahr von den Kostenträgern genehmigt werden.


Aufgrund des erforderlichen Ausgleichs der Sensibilität, der Statik und Dynamik des Fußes erfolgt die Einlagenversorgung in der Regel beiderseits. Einlagen sind funktionelle Orthesen zur Korrektur, Stützung oder Bettung von Fußdeformitäten, zur Entlastung oder Lastumverteilung der Fußweichteile, der Bein- oder auch Wirbelsäulengelenke. Sie werden aus Kork, Leder, thermoplastischen Kunststoffen und/oder Weichpolster gefertigt. Der Erfolg zur Behandlung mit Einlagen hängt weitgehend auch von den getragenen Schuhen ab. Der Schuh muss die Einlage in ihrer orthopädischen Funktion ergänzen. So sind in vielen Fällen orthopädische Schuhzurichtungen unumgänglich.


Sprechen Sie uns gerne an und lassen Sie sich von unserem Team beraten. Wir freuen uns auf Sie!

Ihre orthopädischen Schuhzurichtungen

Orthopädische Zurichtungen am Konfektionsschuh oder nachträgliche orthopädische Zurichtungen am orthopädischen Maßschuh dienen dazu, den vorhandenen Schuh des Versicherten so zu gestalten, dass durch einzeln oder in Kombination vorgenommene Arbeiten Fußbeschwerden, die die Gehfähigkeit und Gebrauchsdauer einschränken, beseitigt oder gemindert werden.

Erfahren Sie im Folgenden mehr über orthopädische Schuhe und deren Eigenschaften. Wir beraten Sie selbstverständlich auch gerne persönlich und individuell in unseren Filialen.

  • Mindestgebrauchszeiten

    Mindestgebrauchszeiten für den Einsatz von Schuhzurichtungen lassen sich generell nicht festlegen. So ist im Einzelfall der Lebensweise des Versicherten, der Art der Beschaffenheit der Schuhzurichtungen und den sich gegebenenfalls verändernden Erfordernissen des zu behandelnden Fußes Rechnung zu tragen. 


    Die Ersatzbeschaffung macht ebenfalls eine Einzelfallentscheidung notwendig.

  • Mehrfachausstattung

    Die Ausstattung des Versicherten mit mehreren verschiedenartigen Schuhzurichtungen ist von den Erfordernissen im Einzelfall abhängig. Bei erkennbarer Notwendigkeit sowie vorliegender Indikation ist eine Mehrfachausstattung mit mehreren verschiedenartigen Schuhzurichtungen möglich.

  • Verordnungsweise

    In der Regel können Änderungen an 2 – 3 Paar Konfektionsschuhen verordnet werden.

Sie möchten sich kompetent in Bezug auf Ihre Fußeinlagen beraten lassen?

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